Auf Beschluss des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 19.03.2020 gilt, dass Eltern ihr Kind auch dann für die Notbetreuung anmelden können, wenn nur ein Elternteil eine Tätigkeit in der Berufsgruppe der kritischen Infrastruktur, insbesondere im Bereich der Gesundheitsvorsorge ausübt.

Darüber hinaus wird das Angebot der Notbetreuung an der Johannisschule ausgeweitet auch auf die Osterferien.

Anfragen bitte weiterhin per E-Mail über: johannisschule.wallenhorst@t-online.de